Der Sportbund Heidekreis e.V. stellt seinen Vereinen Mittel des LandesSportBundes Niedersachsen e.V. (LSB) und des Landkreises Heidekreis für nebenberufliche lizenzierte Übungsleiter:innen zur Verfügung. Diese werden aus der Finanzhilfe des Landes Niedersachsen, ergänzend zu kommunalen Mitteln, bereitgestellt. Die Höhe der Mittel ergibt sich aus den Haushaltszuweisungen des Landes Niedersachsen, des LSB und des Landkreises.
Die Frist zur Antragstellung der Bezuschussung endet am 31.05. (jährlich)!
Voraussetzung für die Bezuschussung
Die gültige DOSB-Lizenz des Übungsleiters/der Übungsleiterin bzw. des Trainers/der Trainerin (ÜL/T) (mindestens Stufe 1 bzw. C) muss zur Meldefrist (31.05.) beim LandesSportBund (LSB) im Intranet (https://www.lsb-nds.net/) registriert und für den Verein hinterlegt sein.
Die Vergütung des Vereins an den einzelnen ÜL/T muss unbar erfolgen.
Ein gültiger Nachweis der Gemeinnützigkeit muss über den gesamten Förderzeitraum vorliegen.
Die lizenzierten ÜL/T (ehrenamtlich, nebenberuflich oder geringfügig Beschäftigte) müssen für den Verein im Jahr der Förderung tätig sein.
Bemessung der Zuschüsse
Pro angefangene 100 Vereinsmitglieder erhalten Sportbund-Mitgliedsvereine einen Zuschuss für einen gemeldeten Übungsleiter mit gültiger DOSB-Lizenz (mind. Stufe 1 bzw. C).
Abrufung der Zuschüsse
Die Übungsleiterbezuschussung erfolgt über die Meldung der geplanten Übungsleiter im Intranet des LandesSportBundes Niedersachsen (Stichtag 31.5.) für das laufende Jahr.
Die erste Rate erfolgt zeitnah, die zweite Rate erfolgt am Ende des Jahres.
Bestätigung der zweckgebundenen Mittelvergabe
Nach dem Zuschuss-Eingang muss im Intranet des LandesSportBundes die zweckgebundene Mittelvergabe in mindestens der Höhe des erhaltenen Zuschusses bestätigt werden. Stichtag 31.01. des Folgejahres.
Ausschluss von der Bezuschussung
Von der Bezuschussung ausgeschlossen sind Vereine, die kein ordentliches Mitglied im LandesSportBund Niedersachsen e.V. sind oder ausschließlich hauptamtliche ÜL/T beschäftigen.
LSB-Förderrichtlinie zur Übungsleiter-Bezuschussung
LSB-Lehrpräsentation „Übungsleiter-/Trainer-Abrechnung für Vereine ab 2020 online“
Anleitung über die Vorgehensweise zur ÜL/T-Abrechnung 2020
LSB-Schreiben zur neuen ÜL-Richtlinie ab dem 01.01.2020
Förderrichtlinien des LSB Niedersachsen e.V. (gesamt) 2025
Ansprechpartnerin ist:
Dana Frost
Geschäftsführerin
Tel.: 05161-48744 – 10

