Die Bestandserhebungsdaten 2025 müssen vom 20.12.24 bis 31.01.25 in die Datenbank des LandesSportBundes Niedersachsens eingegeben werden. Weitere Infos & Richtlinie des LSB
Bis zum 31.01.2025 muss zudem die Bestätigung der ÜL-Zuschüsse im LSB-Intranet erfolgen.
Für beides ist eine Zugangsberechtigung für das LSB-Intranet notwendig. Antrag Intranet Zugangsberechtigung
Schützenvereine müssen ihre Mitgliedsdaten eigenständig ins Intranet einpflegen, es werden vom Fachverband keine Daten automatisch eingelesen. Schützenvereine des Kreisschützenverbandes Fallingbostel haben die Möglichkeit die Erfassung der Bestandserhebung als Serviceleistung über den Sportbund Heidekreis zu buchen. Antragsformular