Sportgeräteförderung für Vereine: Richtlinien und Antragsverfahren beim Sportbund Heidekreis e.V.
Der Sportbund Heidekreis e. V. fördert die Anschaffung von Sportgeräten durch Vereine auf der Grundlage der nachstehenden Richtlinie im Rahmen der zur Verfügung stehenden ordentlichen Haushaltsmittel.
Förderbedingungen:
Gefördert wird u. a. die Anschaffung von langlebigen Geräten aller Art, die für den Sportbetrieb erforderlich sind. Die Anschaffung von kurzlebigen Verbrauchsmaterialien und grundsätzlich Sportkleidung wird nicht gefördert.
Einreichen der Rechnungskopie und einer Kopie des Bankauszugs.
Die Anträge müssen bis zum 30.09. des Jahres eingereicht werden.
Ansprechpartnerin ist:
Dana Frost
Geschäftsführerin
Tel.: 05161-48744 – 10
dana.frost@sportbund-heidekreis.de
Weitere Informationen finden sie hier.