Sportstättenbau

Richtlinie und Online-Antragstellung beim LSB

Der LSB macht sich stark für eine sport- und bewegungsorientierte Gesellschaft, in der eine lebendige und aktive Sportvereinslandschaft einen wesentlichen Beitrag leistet. Diese Richtlinie ermöglicht aus Mitteln der Finanzhilfe des Landes Niedersachsen eine finanzielle Förderung von Baumaßnahmen, die die Aufrechterhaltung und Ausweitung von Aktivitäten als Ziel haben, die diesem Zweck dienen. Dazu gehören alle baulichen Anlagen für Sport, Bewegung und Begegnung.

Die Richtlinie differenziert zwischen einer Förderung von Baumaßnahmen

  • zur Bestandssicherung

  • zur Bestandsentwicklung

  • und im Rahmen des Struktur- und Entwicklungsfonds.

Termin für die Abgabe bzw. das Absenden der Förderanträge im LSB-Net
ist beim Sportbund Heidekreis der 15.09. eines jeden Jahres.


Da seit 2022 nur noch eine papierlose Beantragung im LSB-Net möglich ist, benötigt die antragstellende Person einen Zugang zum LSB-Net und die Berechtigung Sportstättenbauanträge bearbeiten zu dürfen. Hier gelangen Sie zum Antrag für einen LSB-Net-Zugang. D.h. auch die Personen, die bereits einen “allgemeinen” Intranet-Zugang haben, benötigen zusätzlich die Berechtigung zum Sportstättenbauförderportal. 


Für Maßnahmen unter 25.000 € Gesamtausgaben bzw. interessierte Vereine bietet auch in diesem Jahr der LSB wieder Online-Seminare an.

Folgende Termine sind hierfür vorgesehen: 

Mi., 21.02.24, 18 Uhr
https://us06web.zoom.us/webinar/register/WN_RKd740FaSVm9MlkhRBpC5g

Do., 04.04.24, 18 Uhr
https://us06web.zoom.us/webinar/register/WN_HCt9uLDXTUSHKVGSqRl0tg

Do., 06.06.24, 18 Uhr
https://us06web.zoom.us/webinar/register/WN_Tpw24FtWRE65iN3Pfpt91w

Do., 08.08.24, 18 Uhr
https://us06web.zoom.us/webinar/register/WN_b36C8Ct5QJacYjU6drBImQ

Nach der Registrierung erhalten die Teilnehmenden eine automatische Bestätigungs-E-Mail mit Informationen über die Teilnahme am Online-Seminar.

Beschreibung: Vermittelt werden die wesentlichen Voraussetzungen für eine Förderung, geltende Fristen und Möglichkeiten der Förderung. Empfohlen wird die Teilnahme durch das für die Baumaßnahme verantwortliche Vereinsmitglied! Die Teilnahme ist zwingend erforderlich für solche Vorhaben, deren Gesamtausgaben unter 25.000 € erwartet werden.

Für Vorhaben mit erwarteten Gesamtausgaben über 25.000 € ist ein Beratungsgespräch des Vereins mit dem Sport-bund zwingend verpflichtend! ________________________________________________________________________________________________________________________________

Die beiden Online-Tutorials “Von der Idee bis zum Antrag” und “Von der Bewilligung bis zum Verwendungsnachweis” geben einen Überblick über die wichtigsten Punkte in der LSB-Sportstättenbauförderung.

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Förderprogramme Niedersachsen

ZUR INFO – Haushaltssperre Kommunalrichtlinie – ZUG!
Die nationale Klimaschutzinitiative hat darüber informiert, dass aufgrund der aktuellen Haushaltssperre derzeit keine neuen finanziellen Zusagen getätigt werden dürfen. Entsprechend kann derzeit keine Bewilligung von neuen Vorhaben sowie keine Gewährung eines förderunschädlichen vorzeitigen Maßnahmebeginn erfolgen. Darüber hinaus pausiert und bis auf Weiteres die Annahme von Anträgen. Maßnahmen zu bereits erfolgten Förderzusagen können weiterverfolgt werden.

Förderprogramme EU-Mittel


ARAG-Versicherungsschutz für Tätigkeiten auf der Vereinsanlage während der Corona-Pandemie

Die Instandhaltung der Sportanlage sowie die Pflege und das Bewegen von Pferden auf der Vereinsanlage sind geduldete Aktivitäten und fällt unter den Versicherungsschutz.


Bei Fragen zur Online-Antragstellung stehen wir Ihnen wie gewohnt zur Verfügung. Ansprechpartnerin beim Sportbund Heidekreis ist:

Dana Frost
Geschäftsführerin

Tel.: 05161-48744 – 10
Mobil: 01522-6429309
dana.frost@sportbund-heidekreis.de