FAQ zur Prävention sexualisierte Gewalt
Im unten stehenden FAQ haben wir wichtige und häufig gestellte Fragen schonmal vorweg beantwortet, auch um euch einen kleinen Überblick zu verschaffen.
Wichtig zu erwähnen ist aber, dass mit fünf Fragen dieses Thema natürlich nicht in Gänze abgebildet ist!
Daher: Falls ihr weitere Fragen oder sonstige Anliegen rund um das Thema Prävention sexualisierte Gewalt in eurem Sportverein habt, meldet euch gerne bei uns!
Was ist sexualisierte Gewalt/ Grenzverletzung?
Es gibt viele Handlungen, die als sexualisierte Grenzverletzungen oder Gewalt eingeordnet und erfahren werden. Nicht alle Handlungen sind strafbar. Dennoch steht fest: Ob Kinder oder Jugendliche eine Situation als übergriffig erleben und unter den Folgen leiden, hängt nicht davon ab, ob die Handlung strafbar war.
Sexuelle Gewalt beginnt bei sexuellen Übergriffen. Sie sind in der Regel nicht strafbar. Dazu zählen zum Beispiel:
- Eine Person belästigt oder beleidigt ein Kind durch sexualisierte Worte.
- Eine Person beobachtet ein Kind ganz genau und blickt dabei zum Beispiel gezielt auf den Intimbereich, den Po oder die Brust.
- Eine Person berührt ein Kind flüchtig über der Kleidung, zum Beispiel im Intimbereich oder an der Brust.
Macht die Person das aus Versehen, ist das eine Grenzverletzung. Dann ist es wichtig, dass die Person das Kind um Entschuldigung bittet.
Was ist sexueller Missbrauch?
Um strafbaren Missbrauch handelt es sich, wenn sexuelle Handlungen am Körper des Kindes durch eine erwachsene oder jugendliche Person stattfinden. Dazu gehört zum Beispiel, wenn diese Person sich vom Kind befriedigen lässt, die Genitalien des Kindes manipuliert oder ihm Zungenküsse gibt. Bei schwerem sexuellen Missbrauch kommt es zu vaginalen, oralen oder analen Penetrationen. Das heißt: Der Täter oder die Täterin dringt in den Körper des Kindes ein.
Aber es gibt auch strafbare Missbrauchshandlungen, die den Körper des Kindes nicht direkt einbeziehen. Zum Beispiel, wenn jemand vor einem Kind masturbiert, sich auszieht, dem Kind gezielt pornografische Darstellungen zeigt oder es zu sexuellen Handlungen vor der Webcam auffordert. Das Fotografieren oder Filmen von Missbrauchshandlungen ist eine besondere Form sexuellen Missbrauchs.
Was braucht es um ein Schutzkonzept zu erstellen?
Ein Schutzkonzept wird für den gesamten Verein erarbeitet, nicht nur für eine einzelne Gruppe oder Sparte
- Eine klare Haltung und verbindliche Grundsätze
Ein Schutzkonzept beginnt mit einer gemeinsamen Haltung gegen jede Form von Gewalt und Diskriminierung.
Es braucht das klare Bekenntnis der Organisation, Verantwortung zu übernehmen und Schutz als dauerhaften Prozess zu verstehen.
- Eine Risikoanalyse und Bestandsaufnahme
Bevor Maßnahmen festgelegt werden, muss die Organisation wissen, wo Risiken entstehen können.
Dazu gehören:
- Wer ist beteiligt (Trainer*innen, Kinder, Eltern usw.)?
- In welchen Situationen besteht Gefahr (z. B. Umkleiden, Fahrten, Einzeltrainings)?
- Prävention durch klare Strukturen, Schulung und Kodizes
Ein wirksames Schutzkonzept braucht präventive Maßnahmen, die alle einbinden:
- Schulungen und Fortbildungen zu Gewaltprävention und Grenzachtung
- Verhaltenskodex und Ehrenkodex
- Vorlage von Führungszeugnissen
- Klare Kommunikations- und Verhaltensregeln
- Verlässliche Melde- und Interventionswege
Es braucht klare, vertrauliche und niedrigschwellige Wege, um Grenzverletzungen zu melden – und klare Abläufe, wie damit umgegangen wird:
- Benannte Ansprechpersonen
- Beschwerdesystem mit klaren Schritten (Dokumentation, Beratung, Entscheidung)
- Externe Fachstellen und Notrufnummern als Unterstützung
- Verankerung, Beteiligung und kontinuierliche Weiterentwicklung
Ein Schutzkonzept funktioniert nur, wenn es verbindlich verankert, von allen mitgetragen und regelmäßig überprüft wird:
- Aufnahme in Satzungen und Ordnungen
- Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Mitarbeitenden
- Regelmäßige Reflexion und Anpassung der Maßnahmen
Was tun im Verdachtsfall?
Im Verdachtsfall auf Gewalt oder sexualisierte Übergriffe ist besonnenes, strukturiertes und verantwortungsvolles Handeln erforderlich. Zunächst steht das Ernstnehmen der Beobachtungen oder Mitteilungen im Vordergrund. Aussagen oder Signale betroffener Kinder und Jugendlicher werden ohne Bewertung oder Zweifel aufgenommen. Es ist entscheidend, Ruhe zu bewahren, keine vorschnellen Maßnahmen zu ergreifen und die Situation sachlich einzuschätzen.
Alle relevanten Beobachtungen und Aussagen sind schriftlich und möglichst zeitnah zu dokumentieren, um später eine nachvollziehbare Grundlage für weitere Schritte zu haben. In der Regel erfolgt anschließend die Information der zuständigen Ansprechperson oder des Schutzteams innerhalb der Organisation. Diese prüfen gemeinsam das weitere Vorgehen und Ziehen bei Bedarf externe Fachstellen oder Beratungsdienste hinzu.
Jugendliche sollten – ihrem Alter und ihrer Selbstbestimmung entsprechend – in die Entscheidungsprozesse einbezogen werden. Ob eine Anzeige bei der Polizei erfolgt, wird im Regelfall gemeinsam mit den betroffenen Personen und ihren Sorgeberechtigten entschieden. Nur wenn eine akute Gefährdung von Leib oder Leben besteht, ist umgehend die Polizei zu informieren.
Ziel aller Schritte ist es, die Sicherheit und das Wohl der betroffenen Person zu gewährleisten, die Situation transparent zu klären und gleichzeitig alle Beteiligten vor Vorverurteilungen zu schützen.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich selbst betroffen bin?
https://www.hilfe-portal-missbrauch.de/startseite
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