Vereinfachte Übungsleiter-Zuschüsse: Neue Richtlinie ab Jahreswechsel 2019/2020 beim Sportbund Heidekreis e.V.

Zum Jahreswechsel 2019/2020 tritt eine neue Richtlinie in Kraft, die es Ihrem Verein auf eine deutlich vereinfachte Weise ermöglicht, die Zuschüsse für lizenzierte Übungsleiterinnen, Trainerinnen bzw. Übungsleiter und Trainer (ÜL/T) zu erhalten. Die Förderung erfolgt im Wesentlichen auf Grundlage der für einen Verein tätigen und eingesetzten ÜL/T. Es entfällt die Erfassung der einzelnen Übungseinheiten sowie Angaben zur Höhe der Vergütung. Diese Daten werden nicht mehr erhoben! Im Prinzip erhält der Verein einen pauschalierten Zuschuss für die Beschäftigung und Bezahlung, nebenberuflicher bzw. geringfügig lizenzierter ÜL/T.

Grundlage hierfür ist die neue Richtlinie (hier klicken). Bitte machen Sie sich mit der Änderung der Richtlinie vertraut, so dass Sie die Rahmenbedingungen kennen, die im Zusammenhang mit der ÜL/T-Bezuschussung stehen.

Im Zuge der Änderung werden von Ihnen zukünftig online über das Intranet des LSB Niedersachsen alle ÜL/T gemeldet, die für Ihren Verein im Jahr 2020 tatsächlich tätig werden und für die ÜL/T-Bezuschussung Berücksichtigung finden sollen.

Der Weg dorthin erfolgt über zwei Schritte:

Beantragung von einer oder mehrerer personenbezogener Zugangsberechtigungen (Benutzername und Passwort) bis zum 31.01.2020 für den administrativen Zugriff auf ÜL/T im Intranet, die dann auch für die Handhabung und Erstellung der Verwendungsnachweise zuständig sind (Antrag als PDF / ausfüllbarer Antrag).

Hinweis: Diese Zugangsberechtigungen können unabhängig von den Berechtigungen für die Bestandserhebung erteilt werden.

Teilen Sie uns bitte im unteren Bereich des Antrages mit, welche Intranetzugänge Ihres Vereins gelöscht werden können.

Für die Bestandserhebung ändert sich nichts, die Übungsleiter können über den Intranetzugang ab dem 09.12.2019 nicht mehr eingesehen werden. Deshalb müssen Sie Zugriffsberechtigungen zur Pflege der ÜL/T mit Änderungsrecht neu beantragen.

Ab dem 15.03.2020 werden für Sie die neuen Funktionalitäten, wie sie in der oben genannten Anleitung beschrieben sind, sichtbar sein und für die Bearbeitung zur Verfügung stehen.


Meldung und Beantragung der ÜL/T-Bezuschussung bis spätestens 31. Mai eines jeden Jahres (Einleitung über die Vorgehensweise ÜL/T-Abrechnung).


Ansprechpartnerin ist:

Dana Frost

Geschäftsführerin

Tel.: 05161-48744 – 10

dana.frost@sportbund-heidekreis.de