Ehrungen

Ehrungs-Richtlinie der Sportjugend Niedersachsen für engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kinder- und Jugendbereich des Sports

Ehrungs-Richtlinie der Sportjugend Niedersachsen

Nach § 5 der Ehrungsordnung des LandesSportBundes Niedersachsen gilt für die Ehrungen im Bereich der Sportjugend Niedersachsen eine besondere Richtlinie, die nach ihrer Beschlussfassung durch die Sportjugend vom Präsidium des LSB zu bestätigen ist.

 1. Personenkreis

Geehrt werden können engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kinder- und Jugendbereich der Sportvereine, Sportbünde sowie der Landesfachverbände.

Der Jugendbereich ist diesbezüglich bis unter 19 Jahre definiert. Die zu Ehrenden können sich als Übungsleiterinnen/Übungsleiter, Helferinnen/Helfer, Teamerinnen/Teamer usw. und/oder als Funktionärinnen/Funktionäre engagiert haben.

 2. Ehrungsformen

Es gibt zwei Ehrungsformen:

  • Ehrung für mindestens 5-jährige Tätigkeit. Diese Ehrung gilt nur für Personen unter 27 Jahre.

  • Ehrung für mindestens 10-jährige Tätigkeit.

In beiden Fällen sind Unterbrechungen der ehrenamtlichen Tätigkeit möglich.

In besonders begründeten Fällen kann die genannte Frist auch unterschritten werden.

 3. Ehrengabe

Die zu Ehrenden erhalten eine Urkunde und ein Sachgeschenk.

 4. Sonderauszeichnungen

Auf Beschluss des Vorstandes können auch Personen geehrt werden, die sich um den Kinder-/Ju-gendsport besonders verdient gemacht haben. Über die Ehrung und die Art der Ehrengabe entscheidet im Einzelfall der Vorstand.

5. Ausführungsbestimmungen

Anträge für Ehrungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Kinder- und Jugendbereich

  • der Sportvereine werden mit Bestätigung der gewählten Vereinsjugendwartin/des gewählten Vereinsjugendwartes1) über die Sportjugend des zuständigen Sportbundes

  • der Sportbünde werden von der Sportjugend des jeweiligen Sportbundes mit Bestätigung durch deren Vorsitzende/Vorsitzenden

  • der Landesfachverbände werden von dem jeweiligen Jugendausschuss mit Bestätigung durch dessen Vorsitzende/Vorsitzenden auf dem dafür vorgesehenen Formular bei der Sportjugend Niedersachsen eingereicht.

Für Anträge auf Sonderauszeichnungen gelten die vorgenannten Verfahrenswege. Die Ehrungen erfolgen grundsätzlich bei Veranstaltungen der Sportjugenden der Sportbünde bzw. bei Veranstaltungen der Jugendausschüsse der Landesfachverbände.

 6. Veröffentlichung

Die Namen der geehrten Mitarbeiterinnen/Mitarbei-ter werden im Jugendteil des Vereinsservice-Jour-nals des LandesSportBundes Nds. veröffentlicht.

 7. Inkrafttreten

Diese Richtlinie tritt am 01.01.2006 in Kraft. Sie ersetzt die Ehrungsrichtlinie vom 01.01.2001.

                           

1) Falls nicht vorhanden: Unterschrift der/des Vereinsvorsitzenden

                                                                            

Beschlossen vom Vorstand der Sportjugend Niedersachsen am 29.08.2005 und bestätigt vom Präsidium des LandesSportBundes Niedersachsen am 26.10.2005.

Die entsprechenden Antragsformulare sind als download erhältlich bei der Sportjugend Niedersachsen unter Downloads/Infomaterial:

http://www.sportjugend-nds.de/352.html